Auto- Irrtümer |
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Mit Haarspray
behandelte Kennzeichen Tafeln verwirren Radarboxen. Wer fett isst, hat bei Alkomat- Kontrollen gute Karten. Kurzparkzonen müssen blau
lackiert sein. Alle Geschichten haben eines gemeinsam: Sie stimmen nicht und
sorgen immer wieder für Verwirrung. Viele Automärchen haben ihren fixen Platz
im Wirtshaus und geistern hartnäckig durch Diskussionsforen im Internet. Wir
Experten klären auf diesen Seiten fünfzig besonders weit verbreitete Legenden
und Mythen auf.
(Quelle: ÖAMTC Steiermark)
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| 01. Sprit bei
Diskonter hat eine schlechtere Qualität:
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Nein, das war vielleicht früher
einmal. Meist kommt der Sprit ohnehin aus der Raffinerie – direkt oder über den
Großhandel – und ist daher genauso gut wie jener an Markentankstellen. |
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| 02. Mit einem
abgelaufenen „Pickerl“ kann ich innerhalb der
Toleranzfrist auch außerhalb von Österreich mit dem Auto fahren:
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Obwohl rechtlich nicht zulässig,
kommt es immer wieder vor, dass Urlauber mit abgelaufener §57a-Plakette (aber
innerhalb der viermonatigen Toleranzfrist) Probleme bei der Einreise ins
Zielland oder bei Verkehrskontrollen haben. Daher empfiehlt es sich, im Ausland
mit gültigem „Pickerl“ unterwegs zu sein. |
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| 03. Wenn Winterreifen
am Ende der Saison nur noch 4 Millimeter Profiltiefe haben, ist es am besten,
sie im Sommer weiter zu verwenden:
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Gesetzlich ist es erlaubt, aus
Sicherheitsgründen allerdings nicht zu empfehlen. Winterreifen, auch
abgefahrene, haben bei Sommertemperaturen weniger Griff als Sommerreifen und
verursachen daher z.B. beim Bremsen auf trockener, aber auch auf nasser
Fahrbahn deutlich längeren Bremsweg. |
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| 04 Beim Reifen muss
ich nur auf genügend Profiltiefe schauen, das Alter ist egal: |
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Reifen haben kein gesetzliches
Ablaufdatum. Mit zunehmendem Alter (ab dem 5. Jahr in Gebrauch) werden aber vor
allem die Nassgriffeigenschaften im Vergleich zu Neureifen deutlich schlechter.
Ein mehr als zehn Jahre alter Reifen sollte sofort ausgetauscht werden. |
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| 05. Strafzetteln aus
dem Ausland kann ich ignorieren:
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Grundsätzlich ist es möglich,
dass nicht bezahlte Auslandsstrafen in Österreich zwangsweise eingetrieben
werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Reiseland, in dem der Verstoß
begangen wurde, die entsprechenden gesetzlichen Grundalgen dafür geschaffen
hat. Wer Strafbescheide ignoriert, sollte sich bewusst sein, dass spätestens
bei Wiedereinreise in das Urlaubsland die Eintreibung des offenen Strafbetrages
vor Ort droht. |
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| 06. Wenn man vor dem
Blasen in den Alkomat eine Knoblauchzehe isst, kann
das Gerät nichts messen:
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Das ist falsch, das Ergebnis wird
durchs Knoblauchessen in keiner Weise verändert. |
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| 07. Auf der Autobahn
muss man für das auffahrende Auto den rechten Fahrstreifen freimachen und nach
links ausweichen:
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Man muss auf der Freilandstraße
(auch Autobahn zählen dazu) grundsätzlich immer so weit rechts fahren, wie dies
zumutbar ist. Das gilt auch bei den Autobahnauffahrten. Das auffahrende Auto
hat Nachrang. Ihm Platz zu machen, ist eine nette
Geste, aber nur erlaubt, wenn sich kein schnelleres Fahrzeug von hinten nähert. |
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| 08. Der
Stromverbrauch im Auto ist gleichgültig, weil die Lichtmaschine ohnehin läuft: |
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Je mehr
Verbraucher/Nebenaggregate im Fahrzeugstand aktiviert sind, desto höher ist der
Strombedarf, den die Lichtmaschine zur Verfügung stellen muss. Dadurch erhöht
sich wiederum der Wiedersand innerhalb der Lichtmaschine deutlich. Dieser
Wiederstand muss dann selbstverständlich durch den Motor kompensiert werden,
was sich in einem höheren Spritverbrauch niederschlägt. Richtwert sind 0,1
Liter Mehrverbrauch auf 100 km pro 100 Watt. |
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| 09. Wenn man Alkohol
getrunken hat und fettes Essen zu sich nimmt oder sich schnell bewegt, wird man
rascher nüchtern:
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Nein, das ist nicht richtig.
Allein die Alkoholaufnahme in den Körper wird durch das Fett etwas verzögert.
Rasche Bewegung baut den Alkohol auch nicht rascher ab. Der Körper benötigt zum
Abbau des Alkohols jedenfalls seine Zeit. |
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| 10. Ein Reifen, der
mit M+S bezeichnet ist, ist ein tauglicher Winterreifen: |
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Nicht automatisch – quasi ein Auto-Märchen aus dem
Parlament. Die Definition von M+S markierten Reifen ist so schwammig, dass man
auch einen Sommerreifen ungestraft mit „M+S“ kennzeichnen darf (was bei
Billigmarken auch immer wieder vorkommt). |
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| 11. Bei Reisen innerhalb
der EU genügt der Führerschein als Ausweis:
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Der Führerschein ist kein
gültiges Grenzdokument. Um Probleme bei der Einreise oder Kontrollen
vorzubeugen, muss man auch für EU-Länder einen gültigen Reisepass oder (je nach
Einreisebestimmungen) Personalausweis mitführen. |
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| 12. Wer aus einer
Sackgasse kommt, hat immer Nachrang:
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Irrtum: Vorrang für die Rechtskommenden gibt es auch hier. |
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| 13. Bei einem SUV
brauche ich auf Grund des Antriebskonzeptes keine Winterreifen, da genügen auf
jeden Fall Ganzjahresreifen:
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Auch ein allradgetriebenes
Fahrzeug braucht bei Schneelage unbedingt Winterreifen. Hinauf kommt man den
Berg vielleicht noch mit Ganzjahresreifen, aber bergab beim Bremsen oder in
Kurven gibt es dann im wahrsten Sinn des Wortes kein Halten mehr. |
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| 14. Beim Reißverschlusssystem vor Engstellen muss man sich möglichst
frühzeitig einreihen:
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Ganz im
Gegenteil: Das Reißverschlusssystem „lebt“ davon, dass man so weit wie möglich
nach vorne fährt. Dort hat man auch den Anspruch, von anderen
Verkehrsteilnehmern in deren Spur gelassen zu werden. |
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| 15. Einen mit einer durchbrochenen Leitlinie markierten
Mehrzweckstreifen darf ich nicht mit dem Auto befahren, dieser
ist nur den Fahrradverkehr reserviert:
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Das stimmt nur
zum Teil: Ein Mehrzweckstreifen darf dann auch mit dem Auto befahren werden,
wenn der übrige Fahrstreifen zu schmal ist (was etwa auch dann der Fall sein
kann, wenn man ausreichenden Abstand zum Gegenverkehr braucht). |
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| 16. Wenn mein Gegenverkehr das Verkehrszeichen „Vorrang geben“ hat,
habe ich auch als entgegenkommender Linksabbieger Vorrang:
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Durchgefallen
bei der Prüfung – das stimmt leider, leider nicht. Denn das Dreieck bedeutet
nur „Vorrang geben“ gegenüber dem Querverkehr, nicht gegenüber dem
Gegenverkehr. |
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| 17. Kinder dürfen im
Auto nicht vorne sitzen:
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Kinder dürfen gesichert und im
geeigneten bzw. richtig angebrachten Kinderrückhaltesystem sehr wohl vorne als
Beifahrer mitfahren. Achtung: Bei Rückhaltesystemen für Babys, die gegen die
Fahrtrichtung angebracht werden, muss immer der Airbag ausgeschalten sein. |
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| 18. Beim Gebrauchtwagenkauf
ist ein gültiges „Pickerl“ ein Qualitätsmerkmal: |
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Bei der §57a-Plakette werden nur
sicherheits- und umweltrelevante Bauteile des Kraftfahrzeuges überprüft. Das „Pickerl“ ersetzt keine Kauf-Überprüfung“. |
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| 19. Umwelt- und
Fahrverbotszone in anderen Ländern gelten nur für Einheimische und nicht für
mein Auto:
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In vielen Urlaubsländern gibt es
Umweltzonen (Deutschland), Fahrverbotszone (Italien) oder eine City Maut
(London, Mailand, Skandinavien). Diese gelten nicht nur für einheimische
Fahrzeuge, sondern auch für alle Urlauber. Daher vorher unbedingt über die
Regelung informieren, da sonst teilweise hohe Strafen
drohen. |
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| 20. Beifahrer oder
Wartende dürfen eine Parklücke freihalten bis das Auto kommt:
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Das Freihalten von Parklücken ist
nicht erlaubt. Trotzdem darf man nicht Personen, die dies unerlaubt tun, mit
„sanfter Gewalt“ wegschieben. Das wäre strafbare Nötigung. |
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| 21. Am Zebrastreifen
bin ich als Fußgänger sicher:
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Nein: 2009 ereignet sich jeder dritte Fußgängerunfall auf
Zebrastreifen, die zwar vom Volksmund fälschlich als Schutzwege bezeichnet
werden, keinesfalls aber solche sind. |
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| 22. ABS verkürzt den
Bremsweg:
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Mit ABS (Anti-Blockier-System)
bleibt das Auto auch bei Vollbremsung lenkbar. Die Bremswege mit und ohne
dieses System sind im Wesentlichen unter normalen Umständen gleich lang. |
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| 23. Wenn ich auf der
Autobahn Tempo 130 fahre, kann ich mir den Fahrstreifen aussuchen, da ohnehin
niemand schneller fahren darf. Die rechte Spur ist für Lkw und Busse da:
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Nein. Erstens gibt es auch
Fahrzeuge, die schneller fahren dürfen – etwa Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge
mit Ausnahmegenehmigung. Und außerdem gilt die Rechtsfahrordnung, sodass keine
freie Fahrstreifenwahl besteht. Diese gilt es nur im Ortsgebiet. Das heißt, im
Ortsgebiet darf ich auch links fahren und rechts vorbeifahren, wenn mehrere
Fahrstreifen in die selbe Fahrtrichtung vorhanden
sind. Gerade diese Bestimmung ist sehr wenig bekannt. |
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| 24. ESP verhindert
generell jedes Ausbrechen und Schleudern des Fahrzeugs: |
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ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm)
verringert die Schleuderneigung, indem es versucht, die Kräfte zwischen Auto
und Straße so gut wie möglich auf die vier Räder zu verteilen. Die Grenze der
Physik kann das ESP allerdings nicht verschieben. Wenn ein Fahrzeug (z.B. durch
zu hohe Geschwindigkeiten in der Kurve) erreicht ist, wo ESP nicht mehr
helfen kann, dann ist es auch für den
geübten Fahrer, nicht mehr möglich, das Fahrzeug abzufangen. |
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| 25. Man darf so
langsam fahren wie man möchte:
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Man darf nur so langsam fahren,
dass andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden. „Alleine auf
weiter Flur“ freilich ist daher Schleichen erlaubt. |
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| 26. Radschrauben muss
man mit voller Kraft anziehen:
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Radschrauben und Muttern dürfen
nur mit der vom Fahrzeughersteller vorgeschriebener Kraft (genauer: Drehmoment)
angezogen werden. Dafür braucht man einen sogenannten Drehmomentschlüssel. Denn
für Radschrauben gilt: je fester, desto ab…. |
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| 27. Mit Haarspray
behandelte Autokennzeichen können von der Radarbox nicht fotografiert werden:
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Blödsinn. Auch Klarlack und
reflektierende Folien haben sich in der Realität als unwirksam erwiesen.
Auswertungssoftware der Polizei ermöglicht dennoch die Identifizierung des
Kennzeichens. Man macht sich doppelt strafbar: Für Tempo-Vergehen und für die
Kennzeichen-Manipulation. |
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| 28. Jedes Jahr
sterben mehr Menschen im Straßenverkehr:
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Nein: Seit es Aufzeichnungen der
Verkehrsunfallstatistik gibt, also seit 1961, verringert sich die Zahl der
getöteten Personen trotz einer Vervierfachung des Verkehrsaufkommens deutlich.
1961 gab es in Österreich 1.640 Todesopfer im Straßenverkehr, 2010 waren es
552. |
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| 29. Auf den Rücksitz
muss man sich nicht angurten:
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Stimmt nur wen dort keine Gurte sind, sonst muss sich jeder
angurten. Kinder brauchen auf Plätzen mit Gurten eine passende Kindersicherung. |
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| 30. Im Winter sollte
man dem Diesel etwas Benzin zumischen, damit der Motor auch bei tiefen
Temperaturen anspringt:
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Schon lange nicht mehr. Diese
Methode wurde vorwiegend bei Dieselmotor der ersten Generation angewendet.
Heutzutage-Einspritzanlagen der Dieselmotoren hochpräzise und empfindliche
Bauteile, die für solche Methoden nicht ausgelegt sind und dadurch Schaden
nehmen können. Moderne Dieselmotoren verfügen daher über entsprechender
Systeme, die bei tiefen Temperaturen garantierten. Zudem wird an Tankstellen
sogenannter Winter-Diesel angeboten, bei dem durch Zusatz bestimmter Additive
die Kraftstarteigenschaften des Kraftstoffes verbessert werden. |
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| 31. Mit Fahrrädern
darf man gegen Einbahnen fahren: |
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Das stimmt nur, wenn dies durch Verkehrszeichen
ausdrücklich erlaubt wird.
Bodenmarkierungen sin nicht zwingend. In Wohnstraßen darf auch ohne besondere
Kennzeichnung gegen die Einbahn geradelt werden (aber nur mit Schritttempo, was
freilich von den Radfahrern nicht immer beachtet wird). |
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| 32. Wer bergauf
fährt, hat an einer Engstelle Vorrang:
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Das war einmal in alter Zeit.
Jetzt gilt, dass jener Lenker anzuhalten hat und – falls erforderlich – zurück
schieben muss, dem dies leichter fällt. |
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| 33. Motor abstellen
an der Kreuzung kostet durch den schnellen Neustart mehr Sprit als gespart
wird:
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Nein, das ist ein Irrglaube. Denn
beim Startvorgang werden nur geringe Kraftstoffmengen in den Brennraum
eingespritzt. Ein Beispiel sind die neue Generation von Fahrzeugen mit dem
Start-Stopp-System ausgestattet sind. |
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| 34. Wenn hinter
meinem Auto ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht kommt, muss ich sofort anhalten: |
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Anhalten ist nicht nur
vorgeschrieben, sondern oft sogar gefährlich und verboten. Man muss vielmehr
„Platz machen“. Das Gesetzt erlaubt in diesen Fällen sogar das (vorsichtige!)
Überfahren der Roten Ampel. |
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| 35. Im Leerlauf den
Berg hinunter fahren spart man Sprit:
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Bei Motor ohne Schubabschaltung (bis vor 30 Jahren Stand der
Technik) ist der Fall, da nur die nötige Spritmenge zur Stabilisierung der
Leerlaufdrehzahl eingespritzt wird. Motoren mit Schubabschaltung nutzen jedoch
diesen lastfreien Zustand und spritzen bei eingelegtem Gang keinen Kraftstoff
in die Brennräume, im Leerlauf hingegen schon. |
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| 36. Autotachometer
zeigen automatisch zehn Prozent mehr an Tempo an: |
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Nein. Tachometer dürfen aber
nicht weniger als das tatsächliche Tempo anzeigen. Die Tachometer liegen in
einen Toleranzbereich von zwei bis vier Prozent. |
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| 37. Premiumsprit
macht sich bezahlt, weil man damit weiter fahren kann und er dem Motor gut tut:
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Es wurde bei verschieden
Langzeittest ein Spritersparnis von fünf bis zehn Prozent erreicht, es konnte
aber nicht nachgewiesen werden dass es
dem Motor gut tut. |
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| 38. Mit einer Freisprecheinrichtung kann
ich am Steuer völlig unbesorgt telefonieren:
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Nein. Den höchsten Unsicherheits- und Ablenkfaktor stellt
das Gespräch dar – egal mit Freisprecheinrichtung oder Handy in der Hand. Daher
sollte man Fahren gar nicht telefonieren. |
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| 39. Im Tunnel genügt
das Tagfahrlicht:
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Nein, hier muss immer das
Abblendlicht eingeschalten werden. |
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| 40. Weil die
Benzinpreise steigen, kassiert der Staat immer mehr Mineralölsteuer: |
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Falsch. Die Mineralölsteuer ist in allen EU-Ländern ein
fixer Betrag pro Liter. Preisänderungen an der Zapfsäule beeinflussen nur die
Mehrwertsteuer, die noch prozentuell oben drauf kommt.
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| 41. Wenn ich im Auto
nicht angeschnallt bin, hilft mir bei einem Unfall der Airbag und ich kann mich
am Lenkrad abstützen.
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Nein. Der Gurt ist die
Voraussetzung für das Funktionieren aller anderen darauf abgestimmten Sicherheitseinrichtungen
im Fahrzeug. |
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| 42. Bei Parkschäden
genügt die Visitenkarte hinter dem Scheibenwischer:
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Nein. Aber sie ist gut als
Ergänzung zur polizeilichen Meldung. |
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| 43. Wenn man den
Motor am Stand warmlaufen lässt, erhöht das dessen Lebensdauer:
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Auf keinen Fall! Das einzige, was sich erhöht, sind die
Belastungen für die Umwelt und Geldbörse (Mehrverbrauch und damit auch mehr
Abgasemissionen). |
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| 44. Kurzparkzonen
müssen blau markiert sein: |
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Leider nicht (mehr). Diese
Vorschrift gab es einmal. Sinnvoll wäre es, zumindest innerhalb der Zonen blaue
Erinnerungszeichen anzubringen. |
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| 45. Spritzusätze
steigern die Leistung des Motors:
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Additive verbessern möglicherweise den innermotorischen
Reinigungseffekt bzw. die Schmier- und Verbrennungseigenschaften als auch die
Kaltstarteigenschaften des Kraftstoffs, eine Erhöhung der Motorleistung
bewirkten sie damit aber freilich nicht. |
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| 46. Nach einem Crash
ist es lebensgefährlich, sich dem Unfallauto zu nähern, denn es kann jederzeit
explodieren:
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Die Realität und die zahlreichen
Hollywood-Blockbuster haben, in diesem Zusammenhang überhaupt keine
Gemeinsamkeit. Die Fahrzeuge von heutzutage (zumindest in Europa) verfügen seit
einigen Jahren über sogenannten Crash-Schalter. Dieser aktiviert sich im Fall
eines Unfalls eigenständig und unterbricht daraufhin die gesamte
Kraftstoffversorgung des Fahrzeugs, wodurch kein weiterer Kraftstoff aus dem
System bzw. Fahrzeug austreten kann. Unter gewissen Umständen (z.B.
Kraftstofflecks im Motorraum in Verbindung mit hohen Temperaturen) könnte das
Fahrzeug im schlimmsten Fall nach einem Unfall zu brennen beginnen, von einer
Explosion kann jedoch noch lange nicht gesprochen werden. |
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| 47. Wenn man in der „Section Control“ die Spur
wechselt oder in der Mitte der Leitlinie fährt, kann man nicht erfasst werden:
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Die Kameras in diesen
Tempokontroll-Zonen sin in der Lage, auch Kfz-Kennzeichen außerhalb der
Fahrstreifenmitte aufzuzeichnen. Daher hat weder das Fahren auf der Leitlinie
noch ein Fahrstreifenwechsel eine Auswirkung darauf, ob man bestraft wird. |
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| 48. Durch eine
Wohnstraße darf man langsam durchfahren:
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Mit Fahrzeugen (mit Ausnahme von
Fahrrädern) darf man eine Wohnstraße nur zum Zweck des Zu- und Abfahren
befahren. Durchfahren darf man nicht. Kurz anzuhalten, etwa um einen (scheiternden)
Einparkversuch vorzunehmen, reicht aber aus, damit es sich um kein
„Durchfahren“ handelt. |
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| 49. Am Zebrastreifen
haben Radfahrer Vorfahrt gegenüber einem Auto:
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Der Radfahrer muss auf dem Zebrastreifen absteigen und hat
sein Rad zu schieben. Auf dem Rad fahrend hat er keinen Vorrang, den er etwa
auf einer Radfahrüberfahrt hätte. |
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| 50. Bei längeren
Strecken mit Tempolimit muss jeden Kilometer eine Tafel mit der geltenden
Höchstgeschwindigkeit aufgestellt sein:
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Das war einmal so, die Bestimmung wurde aber leider im Jahr
1994 abgeschafft. |
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