Auto- Irrtümer

Mit Haarspray behandelte Kennzeichen Tafeln verwirren Radarboxen. Wer fett isst, hat bei Alkomat- Kontrollen gute Karten. Kurzparkzonen müssen blau lackiert sein. Alle Geschichten haben eines gemeinsam: Sie stimmen nicht und sorgen immer wieder für Verwirrung. Viele Automärchen haben ihren fixen Platz im Wirtshaus und geistern hartnäckig durch Diskussionsforen im Internet. Wir Experten klären auf diesen Seiten fünfzig besonders weit verbreitete Legenden und Mythen auf.

(Quelle: ÖAMTC Steiermark)
 
 
01. Sprit bei Diskonter hat eine schlechtere Qualität:
Spriz bei Diskonter Nein, das war vielleicht früher einmal. Meist kommt der Sprit ohnehin aus der Raffinerie – direkt oder über den Großhandel – und ist daher genauso gut wie jener an Markentankstellen.
   
   
02. Mit einem abgelaufenen „Pickerl“ kann ich innerhalb der Toleranzfrist auch außerhalb von Österreich mit dem Auto fahren:
Pickerl Obwohl rechtlich nicht zulässig, kommt es immer wieder vor, dass Urlauber mit abgelaufener §57a-Plakette (aber innerhalb der viermonatigen Toleranzfrist) Probleme bei der Einreise ins Zielland oder bei Verkehrskontrollen haben. Daher empfiehlt es sich, im Ausland mit gültigem „Pickerl“ unterwegs zu sein.
   
   
03. Wenn Winterreifen am Ende der Saison nur noch 4 Millimeter Profiltiefe haben, ist es am besten, sie im Sommer weiter zu verwenden:
Winterreifen Gesetzlich ist es erlaubt, aus Sicherheitsgründen allerdings nicht zu empfehlen. Winterreifen, auch abgefahrene, haben bei Sommertemperaturen weniger Griff als Sommerreifen und verursachen daher z.B. beim Bremsen auf trockener, aber auch auf nasser Fahrbahn deutlich längeren Bremsweg.
   
   
04 Beim Reifen muss ich nur auf genügend Profiltiefe schauen, das Alter ist egal:
Profiltiefe Reifen haben kein gesetzliches Ablaufdatum. Mit zunehmendem Alter (ab dem 5. Jahr in Gebrauch) werden aber vor allem die Nassgriffeigenschaften im Vergleich zu Neureifen deutlich schlechter. Ein mehr als zehn Jahre alter Reifen sollte sofort ausgetauscht werden.
   
   
05. Strafzetteln aus dem Ausland kann ich ignorieren:
Strafzettel Grundsätzlich ist es möglich, dass nicht bezahlte Auslandsstrafen in Österreich zwangsweise eingetrieben werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Reiseland, in dem der Verstoß begangen wurde, die entsprechenden gesetzlichen Grundalgen dafür geschaffen hat. Wer Strafbescheide ignoriert, sollte sich bewusst sein, dass spätestens bei Wiedereinreise in das Urlaubsland die Eintreibung des offenen Strafbetrages vor Ort droht.
   
   
06. Wenn man vor dem Blasen in den Alkomat eine Knoblauchzehe isst, kann das Gerät nichts messen:
Das ist falsch, das Ergebnis wird durchs Knoblauchessen in keiner Weise verändert.
   
   
07. Auf der Autobahn muss man für das auffahrende Auto den rechten Fahrstreifen freimachen und nach links ausweichen:
Man muss auf der Freilandstraße (auch Autobahn zählen dazu) grundsätzlich immer so weit rechts fahren, wie dies zumutbar ist. Das gilt auch bei den Autobahnauffahrten. Das auffahrende Auto hat Nachrang. Ihm Platz zu machen, ist eine nette Geste, aber nur erlaubt, wenn sich kein schnelleres Fahrzeug von hinten nähert.
   
   
08. Der Stromverbrauch im Auto ist gleichgültig, weil die Lichtmaschine ohnehin läuft:
Je mehr Verbraucher/Nebenaggregate im Fahrzeugstand aktiviert sind, desto höher ist der Strombedarf, den die Lichtmaschine zur Verfügung stellen muss. Dadurch erhöht sich wiederum der Wiedersand innerhalb der Lichtmaschine deutlich. Dieser Wiederstand muss dann selbstverständlich durch den Motor kompensiert werden, was sich in einem höheren Spritverbrauch niederschlägt. Richtwert sind 0,1 Liter Mehrverbrauch auf 100 km pro 100 Watt.
   
   
09. Wenn man Alkohol getrunken hat und fettes Essen zu sich nimmt oder sich schnell bewegt, wird man rascher nüchtern:
Nein, das ist nicht richtig. Allein die Alkoholaufnahme in den Körper wird durch das Fett etwas verzögert. Rasche Bewegung baut den Alkohol auch nicht rascher ab. Der Körper benötigt zum Abbau des Alkohols jedenfalls seine Zeit.
   
   
10. Ein Reifen, der mit M+S bezeichnet ist, ist ein tauglicher Winterreifen:
m+s reifen Nicht automatisch – quasi ein Auto-Märchen aus dem Parlament. Die Definition von M+S markierten Reifen ist so schwammig, dass man auch einen Sommerreifen ungestraft mit „M+S“ kennzeichnen darf (was bei Billigmarken auch immer wieder vorkommt).
   
   
11. Bei Reisen innerhalb der EU genügt der Führerschein als Ausweis:
Der Führerschein ist kein gültiges Grenzdokument. Um Probleme bei der Einreise oder Kontrollen vorzubeugen, muss man auch für EU-Länder einen gültigen Reisepass oder (je nach Einreisebestimmungen) Personalausweis mitführen.
   
   
12. Wer aus einer Sackgasse kommt, hat immer Nachrang:
Sackgasse Irrtum: Vorrang für die Rechtskommenden gibt es auch hier.
   
   
13. Bei einem SUV brauche ich auf Grund des Antriebskonzeptes keine Winterreifen, da genügen auf jeden Fall Ganzjahresreifen:
Auch ein allradgetriebenes Fahrzeug braucht bei Schneelage unbedingt Winterreifen. Hinauf kommt man den Berg vielleicht noch mit Ganzjahresreifen, aber bergab beim Bremsen oder in Kurven gibt es dann im wahrsten Sinn des Wortes kein Halten mehr.
   
   
14. Beim Reißverschlusssystem vor Engstellen muss man sich möglichst frühzeitig einreihen:
Reißverschlusssystem Ganz im Gegenteil: Das Reißverschlusssystem „lebt“ davon, dass man so weit wie möglich nach vorne fährt. Dort hat man auch den Anspruch, von anderen Verkehrsteilnehmern in deren Spur gelassen zu werden. 
   
   
15. Einen mit einer durchbrochenen Leitlinie markierten Mehrzweckstreifen darf ich nicht mit dem Auto befahren, dieser ist nur den Fahrradverkehr reserviert:
Mehrzweckstreifen Das stimmt nur zum Teil: Ein Mehrzweckstreifen darf dann auch mit dem Auto befahren werden, wenn der übrige Fahrstreifen zu schmal ist (was etwa auch dann der Fall sein kann, wenn man ausreichenden Abstand zum Gegenverkehr braucht).
   
   
16. Wenn mein Gegenverkehr das Verkehrszeichen „Vorrang geben“ hat, habe ich auch als entgegenkommender Linksabbieger Vorrang:
Vorrangeben Durchgefallen bei der Prüfung – das stimmt leider, leider nicht. Denn das Dreieck bedeutet nur „Vorrang geben“ gegenüber dem Querverkehr, nicht gegenüber dem Gegenverkehr.
   
   
17. Kinder dürfen im Auto nicht vorne sitzen:
Kinder Kinder dürfen gesichert und im geeigneten bzw. richtig angebrachten Kinderrückhaltesystem sehr wohl vorne als Beifahrer mitfahren. Achtung: Bei Rückhaltesystemen für Babys, die gegen die Fahrtrichtung angebracht werden, muss immer der Airbag ausgeschalten sein.
   
   
18. Beim Gebrauchtwagenkauf ist ein gültiges „Pickerl“ ein Qualitätsmerkmal:
Genrauchtwagen Bei der §57a-Plakette werden nur sicherheits- und umweltrelevante Bauteile des Kraftfahrzeuges überprüft. Das „Pickerl“ ersetzt keine Kauf-Überprüfung“.
   
   
19. Umwelt- und Fahrverbotszone in anderen Ländern gelten nur für Einheimische und nicht für mein Auto:
Fahrverbotszone In vielen Urlaubsländern gibt es Umweltzonen (Deutschland), Fahrverbotszone (Italien) oder eine City Maut (London, Mailand, Skandinavien). Diese gelten nicht nur für einheimische Fahrzeuge, sondern auch für alle Urlauber. Daher vorher unbedingt über die Regelung informieren, da sonst teilweise hohe Strafen drohen.
   
   
20. Beifahrer oder Wartende dürfen eine Parklücke freihalten bis das Auto kommt:
Das Freihalten von Parklücken ist nicht erlaubt. Trotzdem darf man nicht Personen, die dies unerlaubt tun, mit „sanfter Gewalt“ wegschieben. Das wäre strafbare Nötigung.
   
   
21. Am Zebrastreifen bin ich als Fußgänger sicher:
Zebrastreifen Nein: 2009 ereignet sich jeder dritte Fußgängerunfall auf Zebrastreifen, die zwar vom Volksmund fälschlich als Schutzwege bezeichnet werden, keinesfalls aber solche sind.
   
   
22. ABS verkürzt den Bremsweg:
ABS Mit ABS (Anti-Blockier-System) bleibt das Auto auch bei Vollbremsung lenkbar. Die Bremswege mit und ohne dieses System sind im Wesentlichen unter normalen Umständen gleich lang.
   
   
23. Wenn ich auf der Autobahn Tempo 130 fahre, kann ich mir den Fahrstreifen aussuchen, da ohnehin niemand schneller fahren darf. Die rechte Spur ist für Lkw und Busse da:
Autobahn Nein. Erstens gibt es auch Fahrzeuge, die schneller fahren dürfen – etwa Einsatzfahrzeuge und Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung. Und außerdem gilt die Rechtsfahrordnung, sodass keine freie Fahrstreifenwahl besteht. Diese gilt es nur im Ortsgebiet. Das heißt, im Ortsgebiet darf ich auch links fahren und rechts vorbeifahren, wenn mehrere Fahrstreifen in die selbe Fahrtrichtung vorhanden sind. Gerade diese Bestimmung ist sehr wenig bekannt.
   
   
24. ESP verhindert generell jedes Ausbrechen und Schleudern des Fahrzeugs:
ESP ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) verringert die Schleuderneigung, indem es versucht, die Kräfte zwischen Auto und Straße so gut wie möglich auf die vier Räder zu verteilen. Die Grenze der Physik kann das ESP allerdings nicht verschieben. Wenn ein Fahrzeug (z.B. durch zu hohe Geschwindigkeiten in der Kurve) erreicht ist, wo ESP nicht mehr helfen  kann, dann ist es auch für den geübten Fahrer, nicht mehr möglich, das Fahrzeug abzufangen.
   
   
25. Man darf so langsam fahren wie man möchte:
Langsam Fahren Man darf nur so langsam fahren, dass andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden. „Alleine auf weiter Flur“ freilich ist daher Schleichen erlaubt.
   
   
26. Radschrauben muss man mit voller Kraft anziehen:
Radschrauben Radschrauben und Muttern dürfen nur mit der vom Fahrzeughersteller vorgeschriebener Kraft (genauer: Drehmoment) angezogen werden. Dafür braucht man einen sogenannten Drehmomentschlüssel. Denn für Radschrauben gilt: je fester, desto ab….
   
   
27. Mit Haarspray behandelte Autokennzeichen können von der Radarbox nicht fotografiert werden:
Radar Blödsinn. Auch Klarlack und reflektierende Folien haben sich in der Realität als unwirksam erwiesen. Auswertungssoftware der Polizei ermöglicht dennoch die Identifizierung des Kennzeichens. Man macht sich doppelt strafbar: Für Tempo-Vergehen und für die Kennzeichen-Manipulation.
   
   
28. Jedes Jahr sterben mehr Menschen im Straßenverkehr:
Tode im Straßenverekehr Nein: Seit es Aufzeichnungen der Verkehrsunfallstatistik gibt, also seit 1961, verringert sich die Zahl der getöteten Personen trotz einer Vervierfachung des Verkehrsaufkommens deutlich. 1961 gab es in Österreich 1.640 Todesopfer im Straßenverkehr, 2010 waren es 552.
   
   
29. Auf den Rücksitz muss man sich nicht angurten:
Rücksitz Stimmt nur wen dort keine Gurte sind, sonst muss sich jeder angurten. Kinder brauchen auf Plätzen mit Gurten eine passende Kindersicherung.
   
   
30. Im Winter sollte man dem Diesel etwas Benzin zumischen, damit der Motor auch bei tiefen Temperaturen anspringt:
Schon lange nicht mehr. Diese Methode wurde vorwiegend bei Dieselmotor der ersten Generation angewendet. Heutzutage-Einspritzanlagen der Dieselmotoren hochpräzise und empfindliche Bauteile, die für solche Methoden nicht ausgelegt sind und dadurch Schaden nehmen können. Moderne Dieselmotoren verfügen daher über entsprechender Systeme, die bei tiefen Temperaturen garantierten. Zudem wird an Tankstellen sogenannter Winter-Diesel angeboten, bei dem durch Zusatz bestimmter Additive die Kraftstarteigenschaften des Kraftstoffes verbessert werden.
   
   
31. Mit Fahrrädern darf man gegen Einbahnen fahren:
Fahrräder Das stimmt nur, wenn dies durch Verkehrszeichen ausdrücklich  erlaubt wird. Bodenmarkierungen sin nicht zwingend. In Wohnstraßen darf auch ohne besondere Kennzeichnung gegen die Einbahn geradelt werden (aber nur mit Schritttempo, was freilich von den Radfahrern nicht immer beachtet wird).
   
   
32. Wer bergauf fährt, hat an einer Engstelle Vorrang:
Das war einmal in alter Zeit. Jetzt gilt, dass jener Lenker anzuhalten hat und – falls erforderlich – zurück schieben muss, dem dies leichter fällt.
   
   
33. Motor abstellen an der Kreuzung kostet durch den schnellen Neustart mehr Sprit als gespart wird:
Kreuzung Nein, das ist ein Irrglaube. Denn beim Startvorgang werden nur geringe Kraftstoffmengen in den Brennraum eingespritzt. Ein Beispiel sind die neue Generation von Fahrzeugen mit dem Start-Stopp-System ausgestattet sind.
   
   
34. Wenn hinter meinem Auto ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht kommt, muss ich sofort anhalten:
Einsatzfahrzeug Anhalten ist nicht nur vorgeschrieben, sondern oft sogar gefährlich und verboten. Man muss vielmehr „Platz machen“. Das Gesetzt erlaubt in diesen Fällen sogar das (vorsichtige!) Überfahren der Roten Ampel.
   
   
35. Im Leerlauf den Berg hinunter fahren spart man Sprit:
Leerlauf Bei Motor ohne Schubabschaltung (bis vor 30 Jahren Stand der Technik) ist der Fall, da nur die nötige Spritmenge zur Stabilisierung der Leerlaufdrehzahl eingespritzt wird. Motoren mit Schubabschaltung nutzen jedoch diesen lastfreien Zustand und spritzen bei eingelegtem Gang keinen Kraftstoff in die Brennräume, im Leerlauf hingegen schon.
   
   
36. Autotachometer zeigen automatisch zehn Prozent mehr an Tempo an:
Autotachometer Nein. Tachometer dürfen aber nicht weniger als das tatsächliche Tempo anzeigen. Die Tachometer liegen in einen Toleranzbereich von zwei bis vier Prozent.
   
   
37. Premiumsprit macht sich bezahlt, weil man damit weiter fahren kann und er dem Motor gut tut:
Premiumsprit Es wurde bei verschieden Langzeittest ein Spritersparnis von fünf bis zehn Prozent erreicht, es konnte aber nicht nachgewiesen  werden dass es dem Motor gut tut.
   
   
38. Mit einer Freisprecheinrichtung kann ich am Steuer völlig unbesorgt telefonieren:
Freisprecheinrichtung Nein. Den höchsten Unsicherheits- und Ablenkfaktor stellt das Gespräch dar – egal mit Freisprecheinrichtung oder Handy in der Hand. Daher sollte man Fahren gar nicht telefonieren.
   
   
39. Im Tunnel genügt das Tagfahrlicht:
Tunnel Nein, hier muss immer das Abblendlicht eingeschalten werden.
   
   
40. Weil die Benzinpreise steigen, kassiert der Staat immer mehr Mineralölsteuer:
Benzinpreise

Falsch. Die Mineralölsteuer ist in allen EU-Ländern ein fixer Betrag pro Liter. Preisänderungen an der Zapfsäule beeinflussen nur die Mehrwertsteuer, die noch prozentuell oben drauf kommt.

   
   
41. Wenn ich im Auto nicht angeschnallt bin, hilft mir bei einem Unfall der Airbag und ich kann mich am Lenkrad abstützen.
Airbag Nein. Der Gurt ist die Voraussetzung für das Funktionieren aller anderen darauf abgestimmten Sicherheitseinrichtungen im Fahrzeug.
   
   
42. Bei Parkschäden genügt die Visitenkarte hinter dem Scheibenwischer:
Parkschäden Nein. Aber sie ist gut als Ergänzung zur polizeilichen Meldung.
   
   
43. Wenn man den Motor am Stand warmlaufen lässt, erhöht das dessen Lebensdauer:
Stand warmlaufen Auf keinen Fall! Das einzige, was sich erhöht, sind die Belastungen für die Umwelt und Geldbörse (Mehrverbrauch und damit auch mehr Abgasemissionen).
   
   
44. Kurzparkzonen müssen blau markiert sein:
Kurzparkzonen Leider nicht (mehr). Diese Vorschrift gab es einmal. Sinnvoll wäre es, zumindest innerhalb der Zonen blaue Erinnerungszeichen anzubringen.
   
   
45. Spritzusätze steigern die Leistung des Motors:
Spritzusätze Additive verbessern möglicherweise den innermotorischen Reinigungseffekt bzw. die Schmier- und Verbrennungseigenschaften als auch die Kaltstarteigenschaften des Kraftstoffs, eine Erhöhung der Motorleistung bewirkten sie damit aber freilich nicht.
   
   
46. Nach einem Crash ist es lebensgefährlich, sich dem Unfallauto zu nähern, denn es kann jederzeit explodieren:
Unfallauto Die Realität und die zahlreichen Hollywood-Blockbuster haben, in diesem Zusammenhang überhaupt keine Gemeinsamkeit. Die Fahrzeuge von heutzutage (zumindest in Europa) verfügen seit einigen Jahren über sogenannten Crash-Schalter. Dieser aktiviert sich im Fall eines Unfalls eigenständig und unterbricht daraufhin die gesamte Kraftstoffversorgung des Fahrzeugs, wodurch kein weiterer Kraftstoff aus dem System bzw. Fahrzeug austreten kann. Unter gewissen Umständen (z.B. Kraftstofflecks im Motorraum in Verbindung mit hohen Temperaturen) könnte das Fahrzeug im schlimmsten Fall nach einem Unfall zu brennen beginnen, von einer Explosion kann jedoch noch lange nicht gesprochen werden.
   
   
47. Wenn man in der „Section Control“ die Spur wechselt oder in der Mitte der Leitlinie fährt, kann man nicht erfasst werden:
Section Control Die Kameras in diesen Tempokontroll-Zonen sin in der Lage, auch Kfz-Kennzeichen außerhalb der Fahrstreifenmitte aufzuzeichnen. Daher hat weder das Fahren auf der Leitlinie noch ein Fahrstreifenwechsel eine Auswirkung darauf, ob man bestraft wird.
   
   
48. Durch eine Wohnstraße darf man langsam durchfahren:
Wohnstraße Mit Fahrzeugen (mit Ausnahme von Fahrrädern) darf man eine Wohnstraße nur zum Zweck des Zu- und Abfahren befahren. Durchfahren darf man nicht. Kurz anzuhalten, etwa um einen (scheiternden) Einparkversuch vorzunehmen, reicht aber aus, damit es sich um kein „Durchfahren“ handelt.
   
   
49. Am Zebrastreifen haben Radfahrer Vorfahrt gegenüber einem Auto:
Radfahrer Vorfahrt Der Radfahrer muss auf dem Zebrastreifen absteigen und hat sein Rad zu schieben. Auf dem Rad fahrend hat er keinen Vorrang, den er etwa auf einer Radfahrüberfahrt hätte.
   
   
50. Bei längeren Strecken mit Tempolimit muss jeden Kilometer eine Tafel mit der geltenden Höchstgeschwindigkeit aufgestellt sein:
Tempolimit Das war einmal so, die Bestimmung wurde aber leider im Jahr 1994 abgeschafft.