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Fahrschule Roadstars Graz Führerschein

Sozialvorschriften

Die wichtigsten Bestimmungen
C95 und D95 Fahrerqualifizierungsnachweis Fahrschule Graz

Sozialvorschriften für den Güterverkehr

Inhalt zum Training Sozialvorschriften:

Grundlegende Kenntnisse zu allgemeinen und sozialrechtlichen Vorschriften im Güterverkehr sind nur nur Voraussetzung, um rechtlich auf dem neuesten Stand zu sein, sondern sie sind auch wichtig, um die Gefahren im Verkehr für sich selbst und auch für andere Verkehrsteilnehmer zu reduzieren. Der Inhalt dieses Trainings konzentriert sich vor allem auch die Regelung der Lenk-, Ruhe- und der Arbeitszeiten im Straßenverkehr, die sachgemäße Verwendung der Kontrollgeräte sowie generelle Vorschriften, die man als Berufskraftfahrer kennen sollte.

Vorschriften zu Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten:

Gewerbliche Gütertransporte unterliegen besonderen gesetzlichen Regelungen zur Aufzeichnung und Dokumentation von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Generell gilt: Die Lenkzeit darf täglich 9 Stunden umfassen, zwei Mal wöchentlich sind Schichten von 10 Stunden erlaubt. Eine Lenkpause ist jeweils nach 4 1/2 Stunden einzulegen - diese Pause muss 45 Minuten umfassen. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, die Lenkpause auf zwei Pausen in dem Umfang von jeweils 15 Minuten und 30 Minute aufzuteilen.

Die tägliche Ruhezeit bei einem Fahrer muss 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden betragen. Auch hier gibt es wiederum die Möglichkeit, die Ruhezeit aufzuteilen: Der erste Teil muss mindestens 3 Stunden umfassen, der zweite Teil muss mindestens 9 Stunden umfassen. Weiters gibt es die sogenannte reduzierte Ruhezeit: Der Fahrer muss hierbei 3 Mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten eine Pause von mindestens 9 Stunden einlegen. Bei zwei Fahrern muss eine Ruhezeit von 9 Stunden innerhalb von 30 Stunden eingelegt werden.

In der wöchentlichen Ruhezeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit in einem Ausmaß von 45 Stunden vorhergesehen. Die reduzierte Ruhezeit beträgt mindestens 24 Stunden, allerdings besteht eine Ausgleichspflicht bis Ende der dritten Woche durch zusätzliche Ruhezeiten. Die wöchentliche Ruhezeit beginnt am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit.

Die Einsatzzeit eines Berufskraftfahrers beträgt also 13 Stunden bei 11 Stunden Ruhezeit bzw. 15 Stunden bei 9 Stunden Tagesruhezeit oder aber 15 Stunden bei geteilter Ruhezeit.

Der Fahrer ist zudem verpflichtet, Schaublätter des laufenden Tages und der vorausgehenden 28 Kalendertage, Fahrerkarte, vorgeschriebene, handschriftliche Aufzeichnungen und Ausdrucke der vorausgehenden 28 Kalendertage mitzuführen.

Übersicht der wichtigsten, vom Lenker mitzuführenden Dokumente:

  • Analoges Kontrollgerät: Lenker eines Fahrzeuges mit analogem Kontrollgerät müssen folgende Dokumente mitführen und bei einer Kontrolle vorweisen: Alle Schaublätter, alle handschriftlichen Aufzeichnungen, alle in der EU-VO 3821/85 und EU-VO 561/2006 vorgeschriebenen Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät sowie die Fahrerkarte. 
  • Digitales Kontrollgerät: Lenker eines Fahrzeuges mit digitalem Kontrollgerät müssen folgende Dokumente mitführen und bei einer Kontrolle vorweisen: Alle in der EU-VO 3821/85 und der EU-VO 561/2006 vorgeschriebenen Ausdrucke aus dem Kontrollgerät und alle handschriftlichen Aufzeichnungen, alle Schaublätter aus dem analogen Kontrollgerät (im Mischbetrieb) sowie die Fahrerkarte.
  • Bestätigung für lenkfreie Tage: Wurde kein Fahrzeug gelenkt bzw. fehlen auf der Fahrerkarte einzelne Arbeitstage und werden dafür auch keine Schaublätter mitgeführt, muss für die fehlenden Tage eine Bestätigung des Arbeitgebers mitgeführt werden, welche die Mindestanforderungen des EU-Formblattes abdeckt. Auf diese Weise sind Zeiten, in denen kein Fahrzeug gelenkt wurde, abgedeckt.
  • Tachoscheiben-Eintrag: Auf der Rückseite der Tachoscheibe sind, wenn der Fahrer sich nicht im Fahrzeug befindet und daher nicht in der Lage dazu ist, das Kontrollgerät zu betätigen, von Hand oder durch automatische Aufzeichnungen folgende Dinge einzutragen: alle anderen Arbeiten, die Wartezeit, die während der Fahrt neben dem Fahrer verbrachte Zeit, die während der Fahrt in einer Schlafkabine verbrachte Zeit sowie die Arbeitsunterbrechungen und Tagesruhezeiten.
  • Fahrerbescheinigung: Ist der Fahrer Staatsangehöriger eines Drittstaates, so muss er eine Fahrerbescheinigung mit sich führen.
  • Reisedokumente: Für Fahrten innerhalb der EU ist ein gültiger Personalausweis bzw. ein Reisepass mit sich zu führen. Bei Fahrten außerhalb der EU ist ein gültiger Reisepass und - wenn nötig - ein Visum mitzuführen.
  • Warnkleidung
  • Lenker-Vollmacht: Eventuell an de Lenker ausgestellte Vollmacht, das Fahrzeug zu lenken (Vor allem in Italien und Nicht-EU-Staaten zu empfehlen)

 

Diese Dinge und noch mehr Vorschriften lernst du im Rahmen unserer C-95 Weiterbildung!

  • Kenntnisse der sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und Vorschriften für den Kraftverkehr

Wertigkeit: 4 Stunden

  • Kenntnisse der Vorschriften für den Güterkraftverkehr

Wertigkeit: 3 Stunden

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Theresa Gasser - Begeisterte Kundin der Fahrschule Roadstars Graz

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Beim Theoriekurs war mir nie langweilig und dadurch ist mir meine Prüfung auch ziemlich leichtgefallen.
Theresa Gasser
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