- Kinder unter 8 Jahren dürfen in einem entsprechenden geeigneten Kindersitz (Gurtsystem, Beinschutz) transportiert werden.
- Der Kindersitz muss hinter dem Fahrer angebracht werden und es darf maximal ein Kind mitgenommen werden.
- Radfahrer, die Kinder unter 8 Jahren auf einem Kindersitz transportieren wollen, müssen das 16. Lebensjahr vollendet haben.
- Ist die mitgeführte Person älter als 8 Jahre benötigt sie einen eigenen Sitz, Haltevorrichtung, Abstützvorrichtung oder Pedale (Tandem).
- Für Kinder besteht Helmpflicht.
- Transport am Fahrrad mit Transportkiste: Die Transportkiste darf vor oder hinter dem Lenker angebracht werden.