Checkliste für die B-Dual Ausbildung
Mindestausbildung der Klasse B gemäß § 65b KDV in Verbindung mit § 122 KFG
Da es immer wieder Anbieter gibt, die nicht alle gesetzlichen Pflichten für die Ausbildung von Fahrschülern einhalten, haben wir hier für dich die wichtigsten Bestimmungen über die sogenannte B-Dual Ausbildung zusammengefasst.
Das muss Teil der Ausbildung sein
Im Rahmen der Mindestschulung der Klasse B in Verbindung mit Übungsfahrten mit einem privaten Begleiter ist folgendes zu absolvieren:
- eine theoretische Schulung im Ausmaß von mindestens 8 Unterrichtseinheiten
- eine theoretische Einweisung gemeinsam mit dem Begleiter im Ausmaß von 1 UE
- eine praktische Ausbildung im Ausmaß von mindestens 12 Unterrichtseinheiten ( 3 UE Vorschulung, 3 UE Grundschulung , Beobachtungsfahrt nach 1000 km 1 UE , und 4 UE Perfektionsschulung , davon eine Einheit auf der Autobahn + 1 Prüfungssimulation)
Die Hauptschulung ist in Form der Übungsfahrten zu absolvieren.
Voraussetzungen für die Begleitperson
- Muss seit mindestens 7 Jahren eine Lenkberechtigung für die betreffende Klasse besitzen
- Muss in den letzten 3 Jahren vor der Einbringungen des Antrages KFZ der Klasse B gelenkt haben
- Muss in einem besonderen Naheverhältnis zum Bewerber stehen
- Darf innerhalb der letzten 3 Jahre keine Delikte im § 7(3) FSG genannten Delikte oder keine 2 zu berücksichtigenden Vormerkungen im Sinne von § 30a (2) FSG gesetzt haben
Die Bewilligung darf dem Bewerber nur einmal und nicht länger als 18 Monate erteilt werden.
Das Fahrtenprotokoll ist der Behörde vorzulegen.
Bei der Durchführung von Übungsfahrten darf sowohl beim Bewerber um eine Lenkberechtigung als auch beim Begleiter der Alkoholgehalt des Blutes nicht mehr als 0,1g/l ( 0,1 Promille ) betragen .
Das Fahrzeug ist bei Übungsfahrten vorne und hinten mit einem „L" und Aufschrift „Übungsfahrt" zu kennzeichnen.