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Wissenswertes zum Tuning
Führerschein Klasse B Fahrschule Roadstars Graz

Tuning - Besser OHNE

Ein offenes Wort

Du kannst davon ausgehen, dass ein Fahrzeug vom Hersteller derart geliefert wird, dass es die optimalen Eigenschaften aufweist.


Veränderungen am Fahrzeug beeinflussen in den meisten Fällen die Grundkonfiguration negativ und sind sehr oft nur aus optischen Gründen gewünscht. Auch rechtlich gesehen ist das Tuning von Fahrzeugen nicht immer ganz problemlos – es gibt zwar einige Veränderungen, die du ohne die Zustimmung der zuständigen Behörde durchführen lassen kannst, aber die meisten Veränderungen am Fahrzeug müssen zumindest gemeldet werden.
Wenn dich dich für Tuning interessierst, dann lass die neuen Teile und Veränderungen von der zuständigen Prüfstelle typisieren und eintragen und führe die entsprechenden Dokumente stets mit. Alle Veränderungen an Fahrzeugen, die in Österreich verboten sind, können dementsprechend auch mit einer Geldstrafe abgemahnt werden. Im schlimmsten Falle musst du sogar dein Kennzeichen abgeben. Sollte sich zudem bei einem Verkehrsunfall herausstellen, dass nicht genehmigte Veränderungen am Fahrzeug zu dem Unfall geführt haben, so musst du auch noch mit einem Kostenregress der Haftpflichtversicherung bzw. Leistungsfreiheit der eigenen Kaskoversicherung rechnen.

Wenn du also Veränderungen an deinem Auto vornimmst, dann informiere dich zuvor darüber, was erlaubt ist und was nicht. So kannst du sicher sein, dass du keine Umbauten durchführen lässt, die in Österreich verboten sind und unter Strafe stehen.

Die folgende Auflistung gibt dir einen Überblick darüber, was in Sachen Tuning in Österreich erlaubt ist und wovon du besser Abstand nehmen solltest:

  • Chip-Tuning: Jegliche Änderungen der Motorleistung um mehr als 5 Prozent sind eintragungspflichtig.
  • Tönungsfolien: Tönungsfolien dürfen nur dann verwendet werden, wenn sie typengenehmigt sind und von einer Fachwerkstatt eingebaut wurden. Den Nachweis musst du im Fahrzeug mit dir führen, um ihn im Falle einer Kontrolle vorweisen zu können. Achte darauf, dass das Genehmigungszeichen auf jeder Folie sichtbar ist. Tönungsfolien an den vorderen Seitenscheiben sind zudem nur aus medizinischen Gründen erlaubt. An der Frontscheibe darf überhaupt keine Folie angebracht werden.
  • Reifen und Felgen: Grundsätzlich müssen Reifen und Felgen den Angaben im Genehmigungsdokument entsprechen und dürfen nicht über die Karosserie hinausragen. Wenn allerdings an einem baugleichen Fahrzeug schon einmal die selbe Rad-Reifenkombination genehmigt, muss diese nicht noch einmal extra angezeigt werden. Den Nachweis der Genehmigung musst du in diesem Falle aber dennoch im Auto mitführen, ebenso wie eine Bestätigung eines §57a Prüfbetriebes über die Einhaltung von eventuellen Auflagen. Beachte aber, dass diese Vereinfachung nur gilt, sofern keine Änderungen am Fahrzeug notwendig sind.
  • Trägersysteme: Trägersysteme wie Dachträger oder Fahrradträger sind grundsätzlich eintragungsfrei. Beachte nur die Montagevorschriften und eventuelle Geschwindigkeitsbeschränkungen des Herstellers. Solltest du einen an der Anhängerkupplung montierten Fahrradträger verwenden, so muss das Kennzeichen und die hintere Fahrzeugbeleuchtung sichtbar sein. Andernfalls muss der Fahrradanhänger über eine eigene Beleuchtung verfügen und das Kennzeichen muss am Fahrradanhänger montiert werden. Achte darauf, dass die Ladung richtig gesichert ist, denn ein Verlust des Ladegutes führt dazu, dass du eine Strafe zahlen musst und zudem kommt es auch zu einer Eintragung in das Führerscheinvormerksystem.
  • Tieferlegung: Jede Änderung am Fahrwerk ist eintragungspflichtig. Die minimale Bodenfreiheit zu starren Teilen beträgt derzeit 11 cm, zu verformbaren Teilen 8 cm.
  • Ersatzteile und Zubehör: Sind die Teile E-geprüft, dürfen sie ohne Eintragung ausgetauscht werden. Sämtliche Aerodynamik-Teile sind generell eintragungspflichtig.
  • Anbau einer Anhängervorrichtung: Die Anbau einer Anhängervorrichtung ist nicht anzeigepflichtig, sofern diese der EG-Norm 94/20 entspricht. Einen Nachweis musst du im Auto mit dir führen.
  • Anbau eines Frontrammers: Der Anbau eines Frontrammers ist anzeigefrei, sofern der Rammschutz der EG-RL 2005/66 bzw. der EG-VO 78/2009/EG entspricht. Auch hier musst du den Typengenehmigungsbogen in deinem Fahrzeug mitführen.
  • Einbau einer Standheizung: Es besteht keine Eintragungspflicht, allerdings solltest du die Standheizung nicht mit einer Zusatz(propan)-gasheizung von Wohnmobilen verwechseln, denn diese sind eintragungspflichtig.
  • Beleuchtung: Hier gilt grundsätzlich, dass die Fahrzeugbeleuchtung gegen E-geprüfte Teile getauscht werden. Die Anbauvorschriften müssen eingehalten werden. Nur originale Lampen gegen Xenon-Lampen zu tauschen ist nicht zulässig.
  • Auspuffanlagen: Werden Auspuffanlagen nicht gegen Serienteile mit entsprechender Prüfung getauscht, muss man auf jeden Fall beachten, dass der Auspuff über eine EG-Betriebserlaubnis verfügt. Erst dann darfst du den Auspuff an einem Fahrzeug montieren lassen. Eine entsprechende Bestätigung musst du mit dir führen.
  • Sportluftfilter: Sportluftfilter, die den Luftfilterkasten ersetzen, dürfen eintragungsfrei nur mit entsprechender EG-BE angebracht werden.
  • Änderung der Farbe des Fahrzeuges: Eine Änderung der Farbe deines Fahrzeuges ist nicht eintragungspflichtig, allerdings musst du bei einer Kfz-Zulassungsstelle Bescheid geben und eine neue Zulassungsbescheinigung mit entsprechender Farbe anfordern.
  • Änderung des Kennzeichens: Sofern im Genehmigungsdokument eine bestimmte Variante eingetragen ist, ist das eine anzeigepflichtige Veränderung. Dabei musst du beachten, dass die Sichtwinkel und die Vorschriften der entsprechenden Beleuchtung eingehalten werden.
  • Lenkradumbauten: Umbauten am Lenkrad sind grundsätzlich eintragungspflichtig. Beachte, dass der Durchmesser mindestens 33 cm betragen soll, damit die bei der Fahr wirkenden Lenkkräfte nicht zu groß werden.

Solltest du dir nicht sicher sein, welche Veränderungen an deinem Fahrzeug erlaubt sind und welche nicht, dass lass im Zweifelsfall besser die Finger von Tuning!

 

Paul Komposch - begeisterter Kunde der Fahrschule Roadstars

Unsere begeisterten Kunden

An der Fahrschule Roadstars hat mir am besten der neue Mercedes Fuhrpark gefallen. Die Fahrstunden mit meinem Fahrlehrer waren immer lustig.
Paul Komposch
Erfahrungen & Bewertungen zu Fahrschule Roadstars