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Fahrschule Roadstars Graz Führerschein

Alles rund ums Auto

Wissenswertes über Mobilität

Alkoholwegfahrsperre als Alternative zum FührerscheinEntzug

Alles zur neuen Bewährungsmethode

Die FSG-Alkoholwegfahrsperrenverordnung (ABSV), die mit 1. September 2017 in Kraft getreten ist, schafft die Rechtsgrundlage für die Einführung des Alternativen Bewährungssystems. Die Alkolock ist die technische Verbindung eines Gerätes zur Atemalkoholbestimmung mit einer Wegfahrsperre.

Durch diese Zündsperre sollen Autofahrten unter Alkoholeinfluss verhindert werden. Die Verwendung von Alkoholwegfahrsperren wird als teilweise Alternative zu einem Entzug der Lenkberechtigung nach einem Alkoholdelikt ab 1,2 Promille vorgesehen. Die Teilnahme am Programm Alkolock ist freiwillig. Die Alkolock kann erst nach der Hälfte der Entzugsdauer des Führerscheines freiwillig beantragt werden. Anstelle der restlichen Zeit des Führerscheinentzugs, wird für die doppelte Dauer der Wegfahrsperre angewendet. Wenn die restliche Strafzeit beispielsweise 6 Monate beträgt, würde man das Alkolock stattdessen für ein Jahr bekommen. Begleitend müssen regelmäßig Mentoring-Termine bei einer dafür zugelassenen Organisation wahrgenommen werden.

Bei Verwendung des Alkolock wird der Code 69 in den Führerschein eingetragen. Der Versuch gilt fünf Jahre. Das System Alkolock bringt den Vorteil, dass Mitarbeiter, die Firmenfahrzeuge verwenden, früher wieder für Dienstfahrten eingesetzt werden können. Die Verwendung des Alkolock ist nur bei der Klasse B möglich. Fahrzeuge anderer Klassen dürfen in diesem Zeitraum nicht gesteuert werden. Das gilt auch für die Klasse AM und den Code 111.

Vor der Ausstellung des neuen Führerscheins mit dem Code 69 müssen sämtliche von der Behörde angeordneten begleitenden Maßnahmen bereits absolviert worden sein. Das können etwa Nachschulungen, amtsärztliche Gutachten oder verkehrspsychologische Gutachten sein.

Falls während der Zeit der Bewährung Verstöße begangen werden, ist der Ausschluss aus dem System Alkolock möglich. Derartige Verstöße sind etwa Versuche der Demontage oder Deaktivierung der Alkoholwegfahrsperre. Auch die Registrierung von zu hohen Alkoholwerten oder das Versäumen von Mentoring-Terminen kann zu Sanktionen führen. Im Falle eines Ausschlusses muss stattdessen die gesamte, also nicht nur die restliche, Zeit des Führerscheinentzuges verbüßt werden.

Leane Gugel Fahrschule Roadstars Graz

Unsere begeisterten Kunden

Ganz besonders hat mir die freundliche und kompetente Beratung gefallen. Außerdem hat man sich jederzeit wohlgefühlt und ist perfekt für den Führerschein vorbereitet worden.
Liliane Gugel
Erfahrungen & Bewertungen zu Fahrschule Roadstars