FahrlehrerAusbildung bei Roadstars
Du willst Fahrschullehrer werden? Komm in unsere Akademie!
Achtung: ab dem 1. Jänner 2024 ändert sich die Fahrschullehrerausbildung!
Lies hier was sich bei der Fahr(schul)lehrerausbildung ab 2024 ändert.
Interesse? Dann melde dich an unter: diefahrschule@rdf.at
Das sagen die zufriedenen Teilnehmer
Voraussetzungen für den Beruf FahrlehRer
Praxisnachweis
Du musst für die angestrebte Klasse den entsprechenden Führerschein 3 Jahre lang besitzen und Fahrpraxis nachweisen können. Fehlende Fahrpraxis kannst du mit einem Praxisseminar kompensieren, wobei hiermit maximal 2 Jahre abgegolten werden können - ein Jahr Praxis muss also jedenfalls nachzuweisen sein.
Die berufliche Fahrpraxis bestätigt Dein Dienstgeber. Bestätigungen von Privatpersonen werden anerkannt, wenn ein gemeinsamer Wohnsitz besteht.
Vertrauenswürdigkeit
Du bringst ein einwandfreies Leumundszeugnis, nicht älter als 6 Monate, mit. Gerichtliche Vorstrafen, schwere Verwaltungsübertretungen erschweren oder verhindern die Zulassung.
Berechtigung zur Erteilung des Theorieunterrichtes-Fahrschullehrer
Du benötigst ein österreichisches Reifeprüfungszeugnis oder den Nachweis der Berufsreifeprüfung. Ob Studienberechtigungsprüfungen anerkannt werden, entscheidet die Behörde.
Kannst du 5 Jahre Praxis als Fahrlehrer nachweisen, ist eine Nachsicht betreffend des Reifeprüfungszeugnisses möglich.
Zu erbringende Nachweise und Unterlagen :
- Mindestalter 21 Jahre (Fotokopie der Geburtsurkunde)
- formloser Antrag (einzubringen bei der Bezirksverwaltungsbehörde in deren Sprengel der/die AntragstellerIn seinen/ihren ordentlichen Wohnsitz hat)
- 3 Jahre Führerscheinbesitz (Fotokopie des Führerscheins)
- 3 Jahre Fahrpraxis - Reduzierbar auf 1 Jahr Fahrpraxis mit Absolvierung eines Lehrplanseminares
- Einwandfreier Leumund belegt durch Leumundszeugnis
- Reifeprüfungszeugnis, wenn eine Fahrschullehrerberechtigung angestrebt wird bzw. Nachweis über die Tätigkeit als FahrlehrerIn während des letzten Jahres und insgesamt mindestens 5 Jahre während der letzten 8 Jahre vor Einbringung des Antrages
- Ausbildung in einer ermächtigten Ausbildungsstätte und Nachweis über die regelmäßige Teilnahme an der Ausbildung
- Nachweis über den positiven Abschluss in den Unterrichtsgegenständen Berufsrecht und Pädagogik I bzw. Fahrschullehrer zusätzlich Pädagogik II
Umschreibung deutscher Fahrlehrerberechtigung:
Zum Umschreiben einer deutschen Fahrlehrerberechtigung auf eine österreichische Fahrlehrerberechtigung müssen Sie folgende Dokumente vorweisen:
- Hauptwohnsitz in Österreich
- Führerschein (beidseitig)
- FL-Ausweis (alle Seiten)
- Bescheinigung bzw. Ausbildungsnachweis
- Führungszeugnis
- Auszug Fahreignungsregister
- Praxisbestätigung einer Fahrschule in Deutschland
Ausbildungsinhalt für die prüfung zum Fahrschullehrer
Basisausbildung Klasse B
1. Abschnitt: 20 Einheiten
- Gesetzliche Grundlagen, Berufsbild, Organisation der Ausbildung, Wahrnehmungs- und Lernpsychologie
- Lernkontrolle
2. Abschnitt: 20 Einheiten
- Verkehrsraum
3. Abschnitt: 30 Einheiten
- Partnerkunde
4. Abschnitt: 30 Einheiten
- Allgemeine Fahrordnung
5. Abschnitt: 35 Einheiten
- Fahrzeugtechnik
6. Abschnitt: 30 Einheiten
- Fahrdynamische Grundlagen :
7. Abschnitt:
- Praktische Ausbildung 1
8. Abschnitt: 25 Einheiten
- Gefahrenlehre
9. Abschnitt: 10 Einheiten
- Pädagogik 1
12. Abschnitt: 10 Einheiten
- Berufsrecht
10. Abschnitt: 30 Einheiten
- Ausgewählte Kapitel STVO
11. Abschnitt: 15 Einheiten
- Allgemeine Rechtskunde
13. Abschnitt: 15 Einheiten
- Pädagogik 2
14. Abschnitt: 30 Einheiten
- Unterrichtsübungen
60 Einheiten praktische Ausbildung
- Nach Vereinbarung
Zusatzausbildung Klasse A
Abschnitt A1: 22 Einheiten
- Sonderbestimmungen und spezifische Inhalte Klasse A
Abschnitt A2: 8 Einheiten
- Fahrbedingungen des Zweiradfahrers
Abschnitt A3: 14 Einheiten
- Praktische Ausbildung 1
Abschnitt A4: 36 Einheiten
- Praktische Ausbildung 2
Zusatzausbildung Klasse C
Abschnitt C1: 55 Einheiten
- Theoretische spezifische Ausbildung
Abschnitt C2: 10 Einheiten
- Fahrbedingungen des LKW
Abschnitt C3: 35 Einheiten
- Praktische Ausbildung
Zusatzausbildung Klasse E
Abschnitt E1: 10 Einheiten
- Theoretische Ausbildung
Abschnitt E2: 8 Einheiten
- Praktische Ausbildung
Zusatzausbildung Klasse F
Abschnitt F1:
- Theoretische Ausbildung
Abschnitt F2:
- Praktische Ausbildung
Zusatzausbildung Klasse D
Abschnitt D1: 12 Einheiten
- Theoretische Ausbildung
Abschnitt D2: 14 Einheiten
- Praktische Ausbildung
Fahrprüfer Handbuch - Stand Oktober 2013 (PDF)