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Fahrschule Roadstars Graz Führerschein

Alles rund ums Fahren

Wissenswertes über Gesetze
Gesetze den Führerschein betreffend - Fahrschule Roadstars Graz

Gesetze & co rund um den Führerschein

Änderungen ab 15.02.2015 bei der Klasse A

  • Die Theorieausbildung beim A-Führerschein wird auf 6 Einheiten reduziert
  • Die praktischen Fahrstunden werden auf 14 Einheiten erhöht
  • Direkteinsteiger ab 39+ haben 16 Fahreinheiten zu absolvieren, wobei die letzten 4 Einheiten als Vierstundenausfahrt gebündelt wird
  • Die Perfektionsfahrten der Klasse A werden auf 4 Einheiten ausgedehnt

WInterreifenpflicht

Vom 1. November bis 15. April

Die Winterausrüstungspflicht gilt für PKW, LKW bis 3,5 Tonnen hzl. Gesamtmasse und Microcars.

Die Winterausrüstungspflicht ist witterungsabhängig und gilt bei winterlichen Fahrverhältnissen. Unter winterlichen Fahrverhältnissen versteht man insbesondere Schneefahrbahn, Schneematsch und/oder Eis.

Bei Straßennässe kann es durch Absinken der Temperaturen am Abend zu Eisbildung kommen und die Winterreifenpflicht tritt in Kraft.

 

Wie erfülle ich die Winterausrüstungspflicht :

Variante 1: An allen Rädern werden Winterreifen montiert

beachte: Diese Reifen benötigen eine der folgenden Kennzeichnungen "M+S", "M.S", "M&S".

Solche Reifen gelten als Winterreifen, nur wenn eine Mindestprofiltiefe von 4mm bei Radialreifen und 5mm bei Diagonalreifen gegeben ist.

Diese Bestimmung trifft auch Allwetterreifen, Ganzjahrereifen , sowie Spikesreifen. 

Variante 2: Sommerreifen mit Schneeketten

Diese sind zumindest auf 2 Antriebsräder zu montieren, wobei die Montage auf allen Rädern zu empfehlen ist.

Schneeketten dürfen aber nur bei durchgängiger oder fast durchgängiger Schnee- und/oder Eisfahrbahn verwendet werden.

Achte auf die richtige Spannung der Kette . Zwischen Reifen und Kette soll eine Hand Spielraum sein.

 

Mitführen von Anhängern

Das Gesetz regelt nur den Fall von Spikesbereifung. Sind am Zugfahrzeug Spikesreifen montiert, ist auch der Anhänger mit Spikes zu bereifen.

Wir empfehlen bei Ganzjahresbetrieb des Anhängers diesen mit Ganzjahresreifen zu bestücken, eventuell sogar mit Winterreifen.

 

Strafen

Der Verstoß gegen die Winterausrüstungspflicht wird mit €35,- bestraft, werden Dritte gefährdet kann das Strafausmaß € 5.000,- erreichen.

Als letztes Mittel kann die Behörde als Zwangsmaßnahme der Stilllegung des KFZ verfügen.

 

Versicherungsrechtliche Aspekte

Wäre der Unfall mit Winterreifen verhinderbar gewesen, trägt man eine Teilschuld.

Eventuell besteht eine Regressmöglichkeit des Haftpflichtversicherers - dies wird künftige Judikatur zeigen.

Die Kaskoversicherung bleibt leistungsfrei wegen grober Fahrlässigkiet, wenn weitere negative Umstände wie Telefonieren am Steuer, Geschwindigkeitsübertretung, Alkoholisierung hinzutreten.

Der Roadstars Tipp

Winterreifen bereits ab Mitte Oktober montieren, um Stress und Hektik am Stichtag zu vermeiden.

Winterausrüstungspflicht LKW / Bus

Winterreifen und Schneeketten sind mitzuführen

Die Winterausrüstungspflicht gilt bei Bussen und LKW über 3,5 t hzl.Gesamtmasse unabhängig von der Witterungslage.

Beachte die verschiendenen Zeiträume:

  • Für Busse besteht die Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. März
  • Für LKW vom 1. November bis 15. April
  • Zusätzlich sind Schneeketten mitzuführen. Mindestens eine Antriebsachse ist mit Winterreifen oder Reifen mit dem Verwendungszweck "spezial" zu bestücken.
  • Kennzeichnung solcher Reifen: M+S, M&S, M.S. bei Spezialreifen ET, ML, MPT
  • Mindestprofiltiefen: 5mm Radial, 6mm Diagonalreifen

 

Ausgenommen von der Winterausrüstungspflicht sind:

  • Feuerwehrfahrzeuge
  • Heeresfahrzeuge
  • Sicherheitsdienstfahrzeuge
  • Fahrzeuge mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden. 

Tachograf

Ausnahmen erweitert

Keinen Tachografen benötigen u.a.:

  • Handwerkerausnahme: Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen Höchstgewicht, die zur Beförderung von Material, Ausrüstung, Maschinen dienen, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufes benötigt und das Fahren nicht die Haupttätigkeit darstellt. 
  • Zustellung von Sendungen im Rahmen des Universaldienstes
  • Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb
  • Tiertransporte

Reifendruck - Kontrollsystem

Pflicht seit 1. November

Seit 1.11.2014 müssen Neuwagen der klasse M1 über ein Reifendruckkontrollsystem verfügen.

Die Klasse M1 umfasst PKW, Kombi, Wohnmobile und Busse.

Zu niedriger Reifendruck erhöht Spritverbrauch und Verschleiß und erhöht die Unfallgefahr.

Seit 1.11.2017 wird bei der §57a Überprüfung ("Pickerl") ein fehlendes oder defektes Kontrollsystem als schwerer Mangel gewertet, der zu beheben ist. Bis dahin war das noch ein leichter Mangel.

Werden die Vorschriften betreffend Reifendruck nicht eingehalten, droht eine Verwaltungsstrafe.

War der Mangel kausale Mitursache für einen Verkehrsunfall, könnte die Haftpflichtversicherung eine Obliegenheitsverletzung sehen und regressieren. 

Müssen alle Radfahrer Radwege benützen?

Ausnahme für Rennfahrräder

Grundsätzlich müssen Radfahrer einen Radweg, wenn vorhanden benützen. Eine Ausnahme besteht für Personen mit Rennfahrrädern während einer Trainingsfahrt - diese dürfen die Fahrbahn zu Trainingszwecken benutzen.

Dabei darf auch nebeneinander gefahren werden, wenn sie hierbei den äußerst rechten Fahrstreifen benutzen.

Als Rennfahrrad gilt:

  • 12kg maximales Eigengewicht
  • Rennlenker
  • äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm
  • äußere Felgenbreite höchstens 23 mm
  • Die Ausnahme gilt nicht für Moutainbikes, da kein Rennrad. 

Autobahnvignette

Wissenswertes über die Vignette

Die Vignette wurde 1997 für die Benützung von Schnellstrassen und Autobahnen eingeführt.

Vignettenpflicht besteht für KFZ bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht, insbesondere PKW und Motorräder.

Vignettenpflicht besteht auch auf Rastationen, die nicht nur von der Autobahn erreicht werden können.

Die Jahresvignette gilt stets vom 01.12.des Vorjahres  bis 31.01. des Folgejahres, also 14 Monate.

 

Preise 2015 für PKW / Motorrad:

  • Jahresvignette € 84,40 / € 33,60
  • 2 Monatsvignette € 25,30 / € 12,70
  • 10 Tagesvignette € 8,70 / € 5

 Die Farbe der Vignette 2015 ist azurblau.

 

Die Strafe für die Nichtverwendung der Vignette ist die Entrichtung einer Ersatzmaut - diese beträgt € 120.- für PKW und € 65 für Motorräder. 

Mitfilmen beim Fahren

Ein Grenzbereich und eine rechtliche Herausforderung

Eines vorweg - das Filmen beim Fahren ist weder ausdrücklich verboten, noch erlaubt.

Die Fahrschule Roadstars verwendet die Aufnahmen deiner Fahreinheiten ausschließlich für Deine Ausbildung und löscht diese grundsätzlich sofort danach, wenn die Situationen nachbesprochen und der entsprechende Lernfortschritt eingetreten ist.

Sicher unzulässig und verboten ist es, Aufnahmen ins Internet zu stellen, ohne Personen und Kennzeichen unkenntlich zu machen - Ausnahme die betroffenen Personen haben hierzu eingewilligt.

Beachte, dass jeder Einzelne das Recht auf seine personenbezogenen Daten besitzt.

Theresa Gasser - Begeisterte Kundin der Fahrschule Roadstars Graz

Unsere begeisterten Kunden

Beim Theoriekurs war mir nie langweilig und dadurch ist mir meine Prüfung auch ziemlich leichtgefallen.
Theresa Gasser
Erfahrungen & Bewertungen zu Fahrschule Roadstars